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   OLG Karlsruhe, 10.12.1991 - 15 W 73/91   

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OLG Karlsruhe, 10.12.1991 - 15 W 73/91 (https://dejure.org/1991,21366)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.12.1991 - 15 W 73/91 (https://dejure.org/1991,21366)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Dezember 1991 - 15 W 73/91 (https://dejure.org/1991,21366)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Justiz 1993, 54
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11

    Befugnis des Zivilbeschwerdegerichts zur Entscheidung über die Begründetheit

    S. 4 unter III.4.; vgl. Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 46 Rn. 17; Münch-Komm-ZPO-Gehrlein, 3. Aufl. 2008, § 46 Rn. 4, jeweils m.w.N.; weniger streng bei einem Verfahrensfehler des Landgerichts OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.12.1991, Die Justiz 1993, 54).
  • VG Stuttgart, 25.09.2018 - 7 K 5243/15

    Ablehnung wegen Befangenheit; Reaktion des Richters auf das Befangenheitsgesuch

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Reaktion des Richters nach den Umständen unangemessen und unsachlich war, insbesondere wenn die Anbringung des Ablehnungsgesuchs nicht offensichtlich rechtsmissbräuchlich war (vgl. OLG Hamburg, B. v. 23.03.1992 - 7 W 10/92 -, NJW 1992, 2036; OLG Karlsruhe, B. v. 10.12.1991 - 15 W 73/91 -, Die Justiz 1993, 54; LG Berlin, B. v. 01.02.1996 - 1 Abl 213/95 -, NJW-RR 1997, 315).
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2018 - 5 W 36/18

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Aus der Entscheidung des OLG Karlsruhe (Beschl. v. 10.12.1991 - 15 W 73/91 - Die Justiz 1993, 54) folgt nichts anderes.
  • LG Bad Kreuznach, 02.03.2012 - 1 T 36/12

    Ablehnungsgesuch gegen einen Richter am Amtsgericht wegen der Besorgnis der

    Denn von dem Grundsatz, dass ein Nachschieben weiterer Gründe im Beschwerdeverfahren regelmäßig nicht statthaft ist, ist für den Fall eine Ausnahme zuzulassen, dass solche neuen Gründe gerade in einem fehlerhaften Verfahren nach der Ablehnung bestehen (vgl. etwa OLG Karlsruhe Justiz 1993, 54; Zöller/Vollkommer, 29. Aufl. 2011, Rn. 17 zu § 46 ZPO ), So liegen die Dinge hier.
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